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Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1994 - V R 30/92   

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https://dejure.org/1994,1097
BFH, 24.11.1994 - V R 30/92 (https://dejure.org/1994,1097)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1994 - V R 30/92 (https://dejure.org/1994,1097)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1994 - V R 30/92 (https://dejure.org/1994,1097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 482
  • BB 1995, 263
  • BB 1995, 348
  • BB 1995, 553
  • BStBl II 1995, 151
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.03.1992 - V R 16/88

    Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V R 30/92
    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929, und vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).

    Erbringt der Unternehmer ein "Leistungspaket", ist unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen, ob die einzelnen Leistungsbestandteile so hinter dem Ganzen zurücktreten, daß eine einheitliche Leistung vorliegt (vgl. BFH in BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929).

  • BFH, 08.09.1994 - V R 88/92

    Keine Begünstigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG, wenn in einem Sport- und

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V R 30/92
    Entscheidend ist vielmehr der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929, und vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • EuGH, 17.11.1993 - C-68/92

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V R 30/92
    Etwas anderes folgt nicht aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. November 1993 Rs. C-68/92, C-69/92, C-73/92 (Betriebs-Berater - BB - 1994, 416).
  • EuGH, 17.11.1993 - C-69/92

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V R 30/92
    Etwas anderes folgt nicht aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. November 1993 Rs. C-68/92, C-69/92, C-73/92 (Betriebs-Berater - BB - 1994, 416).
  • EuGH, 17.11.1993 - C-73/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus BFH, 24.11.1994 - V R 30/92
    Etwas anderes folgt nicht aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. November 1993 Rs. C-68/92, C-69/92, C-73/92 (Betriebs-Berater - BB - 1994, 416).
  • FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15

    Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von

    Es genüge nicht, dass ein einheitliches Ziel verfolgt werde, einheitliche Verträge geschlossen würden oder ein Gesamtentgelt entrichtet werde (BFH, Urteil vom 24.11.1994 V 30/92, BStBl II 1995, 151).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2018 - 2 K 6/13

    Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht der Leistungen eines Berufsreiters

    Der BFH (Urteil vom 24. November 1994 V R 30/92, BFHE 176, 482, BStBl II 1995, 151 m. w. N.) nimmt eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung an, wenn deren einzelne Faktoren so ineinandergreifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten.
  • BFH, 07.03.1996 - V R 29/95

    Die Vermietung eines Schiffs, das für längere Zeit auf einem Liegeplatz befestigt

    Als Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind nicht nur die in § 3 a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a bis c UStG 1980 genannten Umsätze anzusehen, da es sich insoweit nur um die beispielhafte Aufzählung von sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt (BFH-Urteil vom 24. November 1994 V R 30/92, BFHE 176, 482, BStBl II 1995, 151).
  • FG Hessen, 26.01.2010 - 6 K 2933/07

    Umsatzsteuerpflicht der paketweisen Veräußerung zahlungsgestörter bzw.

    Entscheidend ist der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH vom 24.11.1994 - V R 30/92, BStBl. II 1995, 151).
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 56/94

    Leistungsort bei Errichtung eines Messestandes

    Wegen der Abgrenzung im einzelnen verweist der Senat auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. November 1994 V R 30/92 (BStBl II 1995, 151 BFHE 176, 482).

    Der erkennende Senat folgt den Ausführungen (unter 2. b der Entscheidungsgründe) in dem genannten BFH-Urteil in BStBl II 1995, 151, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

  • FG Hessen, 22.03.2010 - 6 K 1930/09

    Umsatzsteuerrechtliche Qualifizierung einer bankmäßigen Vermögensverwaltung

    Entscheidend ist der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen (BFH vom 24.11.1994 - V R 30/92, BStBl. II 1995, 151).
  • FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04

    Umsatzsteuergesetz: Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von

    Eine einheitliche, nicht aufteilbare Leistung ist anzunehmen, wenn deren einzelne Faktoren so ineinander greifen, dass sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. BFH vom 08. September 1994, V R 88/92, BStBl 1994 II 959 ff m.w.N.); erbringt der Unternehmer ein "Leistungspaket", ist unter Gesamtwürdigung aller Umstände zu prüfen, ob die einzelnen Leistungsbestandteile so hinter dem Ganzen zurücktreten, dass eine einheitliche Leistung vorliegt (vgl. BFH vom 24. November 1994, V R 30/92, BStBl 1995 II 151 ff m.w.N.).
  • BFH, 28.04.2003 - V B 250/02

    USt: Leistungsort für Leistungen auf Messen

    Es führte zur Begründung u.a. unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. November 1994 V R 30/92 (BFHE 176, 482, BStBl II 1995, 151) aus, der Kläger habe eine im Inland steuerbare sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht (§ 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG), selbst wenn er daneben noch Werbeleistungen für ausländische Auftraggeber ausgeführt habe.
  • BFH, 18.01.2001 - V B 85/00

    GmbH - Materialprüfung - Straßenbau - Beratungsleistung - Umsatzsteuer -

    Es ist höchstrichterlich mehrfach entschieden, unter welchen Voraussetzungen von einer einheitlichen Leistung, von mehreren getrennt zu beurteilenden Leistungen und von Haupt- und Nebenleistung auszugehen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316; vom 24. November 1994 V R 30/92, BFHE 76, 482, BStBl II 1995, 151; vom 26. März 1992 V R 16/88, BFHE 168, 458, BStBl II 1992, 929, und vom 8. September 1994 V R 88/92, BFHE 175, 471, BStBl II 1994, 959).
  • FG Berlin, 24.06.2003 - 7 K 4010/02

    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Vereinbarung eines Pauschalpreises

    Die zur Errechnung dieses Ziels erforderlichen Faktoren greifen so ineinander, dass sie hinter dem Ganzen, der Werklieferung eines vermietbaren Gebäudes zurücktreten (vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1994 V R 30/92 Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 176, 482, BStBl II 1995, 151).
  • FG Münster, 15.03.2001 - 5 K 845/99

    Regelsteuersatz beim Einräumen der Berechtigung zum Angeln von zuvor im Teich

  • FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 K 294/95

    Fahrzeugüberlassung mit Fahrergestellung an Gesellschafter

  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1046/06

    Tauschähnlicher Umsatz bei Bauleistungen - Einräumung eines " Kipprechtes " als

  • FG Hamburg, 27.04.2006 - 2 V 275/05

    Grundstücksbezogene Leistungen

  • FG Baden-Württemberg, 03.11.1999 - 9 K 9/99

    Umsatzsteuer 1990

  • FG Köln, 24.03.1999 - 12 K 3773/95

    Feststellung des Ortes der Leistung; Bereitstellung von Personal und technischer

  • FG Münster, 08.09.1998 - 15 K 4818/96
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Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1813
BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92 (https://dejure.org/1994,1813)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1994 - XI R 99/92 (https://dejure.org/1994,1813)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1994 - XI R 99/92 (https://dejure.org/1994,1813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 70
  • BB 1995, 348
  • BB 1995, 810
  • DB 1995, 1213
  • BStBl II 1995, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85

    Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92
    Nicht als Nebentätigkeit angesehen werden kann eine Tätigkeit, die vom Arbeitgeber der Haupttätigkeit vergütet wird und mit dieser unmittelbar zusammenhängt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Januar 1987 IV R 189/85, BFHE 149, 45, BStBl II 1987, 783).
  • BFH, 04.10.1984 - IV R 131/82

    Bezüge eines nebenberuflich tätigen Lehrbeauftragten an einer Fachhochschule sind

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92
    Maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird, ist das Gesamtbild der Verhältnisse (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 1984 IV R 131/82, BFHE 142, 268, BStBl II 1985, 51).
  • BFH, 29.08.1991 - V B 113/91

    Kein Eigenverbrauch bei der Entnahme von Gegenständen, die der Unternehmer ohne

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92
    Jedenfalls kann sich der Kläger für die begehrte Steuerbefreiung unmittelbar auf Abschn. X Art. 13 A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG berufen (vgl. BFH-Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, BFHE 165, 109, BStBl II 1992, 267).
  • BFH, 11.01.1990 - V R 189/84

    1. § 23 Abs. 2 UStG wendet sich ausschließlich an den Verordnungsgeber 2.

    Auszug aus BFH, 11.08.1994 - XI R 99/92
    Andernfalls könnte der Zweck der Vorschrift, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, nicht verwirklicht werden (BFH-Urteil vom 11. Januar 1990 V R 189/84, BFHE 160, 69, BStBl II 1990, 405).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7232/14

    Umsatzsteuerbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

    Es ist für die Bemessung der Vorsteuer und auch für die Berechnung der Umsatzgrenze vom Umsatz ohne Umsatzsteuer (Nettoumsatz) einschließlich eventuell steuerfreier Umsätze aus dem betreffenden Tätigkeitsfeld auszugehen (Umkehrschluss aus § 69 Abs. 2 UStDV, sofern die Steuerbefreiung nicht auf den in dieser Norm genannten Vorschriften beruht; BFH, Urteil vom 11.08.1994 XI R 99/92,BStBl II 1995, 346).
  • FG Köln, 16.08.2005 - 9 K 2708/01

    Referententätigkeit für die Bundessteuerberaterkammer nach der 6. Richtlinie

    Dabei lässt die - in den Streitjahren noch nicht vom deutschen Gesetzgeber transformierte - Vorschrift, auf die sich ein Steuerpflichtiger vor den nationalen Gerichten grundsätzlich unmittelbar berufen kann (BFH-Urteile vom 11. August 1994 XI R 99/92, BFHE 170, 70, BStBl. II 1995, 346, und vom 17. Juni 1998 XI R 68/97, BFH/NV 1999, 81, sowie EuGH-Urteil vom 6. Juli 1995 Rs. C-62/93 - Soupergaz - , Slg. 1995, I-77/388/EWG, UR 1995, 404, jeweils m.w.N.), die Umsatzsteuerbefreiung des von Privatlehrern gehaltenen Unterrichts nur zu, wenn dieser an einer Schule oder Hochschule erteilt wird, bzw. wenn er - gemessen an seinen Anforderungen - dem üblicherweise an einer Schule oder Hochschule erteilten Unterricht entspricht (BFH in BFH/NV 1999, 81, und BFH-Urteil vom 27. August 1998 V R 73/97, BFHE 187, 60, BStBl. II 1999, 376).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 68/97

    Einzelhandel von Stoffen - Regelbesteuerung - Vereinnahmte Entgelte -

    Zwar kann sich ein Steuerpflichtiger für die von ihm begehrte Steuerbefreiung vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die Vorschriften der Richtlinie 77/388/EWG berufen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. August 1994 XI R 99/92, BFHE 170, 70, BStBl II 1995, 346, und EuGH-Urteil vom 6. Juli 1995 Rs. C-62/93 -Soupergaz-, Slg. 1995, I-1883, UR 1995, 404, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7343/14

    Umsatzbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

    Diesen gibt es auch auf steuerfreie Umsätze (Umkehrschluss aus § 69 Abs. 2 UStDV, sofern die Steuerbefreiung nicht auf den in dieser Norm genannten Vorschriften beruht; BFH, Urteil vom 11.08.1994 XI R 99/92,BFHE 176, 70, BStBl II 1995, 346).
  • FG Hamburg, 26.02.2002 - I 1032/97

    Umsatzsteuerbefreiung für selbständig tätigen Musiklehrer

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass sich ein Steuerpflichtiger für die von ihm begehrte Steuerbefreiung vor den nationalen Gerichten unmittelbar auf die Vorschriften der Richtlinien berufen kann (BFH-Urteil vom 11.08.1994 XI R 99/92, BStBl. II 1995, 346 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1802
BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93 (https://dejure.org/1994,1802)
BFH, Entscheidung vom 22.09.1994 - IV R 82/93 (https://dejure.org/1994,1802)
BFH, Entscheidung vom 22. September 1994 - IV R 82/93 (https://dejure.org/1994,1802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 27
  • BB 1995, 348
  • BB 1995, 608
  • DB 1995, 507
  • BStBl II 1995, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.03.1985 - IV R 249/83

    Eine Übereignung i. S. des § 14a Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b EStG setzt einen

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93
    Im übrigen habe im Zeitpunkt der Übertragung der Baugrundstücke auf die beiden Schwestern die Abfindungslage bestanden, denn die Schwestern hätten als weichende Erben festgestanden und es habe Klarheit über eine Anrechnungspflicht geherrscht (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 249/83, BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614, und vom 3. März 1988 IV R 62/87, BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sieht die Vorschrift lediglich vor, daß die Veräußerung oder Entnahme in einem sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübergabe erfolgt, während eine zeitliche Begrenzung nicht besteht (Urteil in BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614; sowie die zu § 14a Abs. 4 EStG ab 1986 ergangenen Urteile in BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608, und vom 4. März 1993 IV R 110/92, BFHE 171, 381, BStBl II 1993, 788).

    Zwar wollte der Gesetzgeber keine allgemeine steuerliche Entlastung für freigebige Zuwendungen schaffen (Urteil in BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614 zu 1. c), sondern hat die Wiedereinführung der Vergünstigung durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte vom 25. Juni 1980 (BGBl 1, 732, BStBl I, 400) damit begründet, daß der für den Betrieb unausweichliche Vorgang der Abfindung weichender Erben deshalb eine Milderung der Belastung erfordere, weil dem Steuerpflichtigen "keine Geldmittel zur direkten Begleichung der Steuerschuld im Gegensatz zu einer Veräußerung zufließen" (BTDrucks 8/3854, S. 5).

  • BFH, 04.03.1993 - IV R 110/92

    Abfindung weichender Erben auch möglich, wenn Hoferbe noch nicht feststeht;

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sieht die Vorschrift lediglich vor, daß die Veräußerung oder Entnahme in einem sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübergabe erfolgt, während eine zeitliche Begrenzung nicht besteht (Urteil in BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614; sowie die zu § 14a Abs. 4 EStG ab 1986 ergangenen Urteile in BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608, und vom 4. März 1993 IV R 110/92, BFHE 171, 381, BStBl II 1993, 788).

    Danach ist der Begriff der Abfindung weit auszulegen, so daß es genügt, daß der weichende Erbe einen Vermögensvorteil erhält, den er sich auf seine Abfindungsansprüche aus der Hoferbfolge oder Hofübertragung anrechnen lassen muß (zuletzt BFH in BFHE 171, 381, BStBl II 1993, 788).

  • BFH, 03.03.1988 - IV R 62/87

    Abfindung weichender Erben liegt vor, wenn weichende Erben vor Hofübergabe, aber

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93
    Im übrigen habe im Zeitpunkt der Übertragung der Baugrundstücke auf die beiden Schwestern die Abfindungslage bestanden, denn die Schwestern hätten als weichende Erben festgestanden und es habe Klarheit über eine Anrechnungspflicht geherrscht (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. März 1985 IV R 249/83, BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614, und vom 3. März 1988 IV R 62/87, BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, sieht die Vorschrift lediglich vor, daß die Veräußerung oder Entnahme in einem sachlichen Zusammenhang mit der Hoferbfolge oder Hofübergabe erfolgt, während eine zeitliche Begrenzung nicht besteht (Urteil in BFHE 143, 461, BStBl II 1985, 614; sowie die zu § 14a Abs. 4 EStG ab 1986 ergangenen Urteile in BFHE 153, 111, BStBl II 1988, 608, und vom 4. März 1993 IV R 110/92, BFHE 171, 381, BStBl II 1993, 788).

  • BFH, 26.11.1987 - IV R 171/85

    1. Keine Grundstücksentnahme durch Bestellung eines entgeltlichen Erbbaurechts -

    Auszug aus BFH, 22.09.1994 - IV R 82/93
    Daraus hat der Senat gefolgert, daß eine Abfindungsabsicht erforderlich ist (Urteil vom 26. November 1987 IV R 171/85, BFHE 152, 95, BStBl II 1988, 490), wie sie im Streitfall unstreitig vorgelegen hat (vgl. die Ausführungen zu 2).
  • FG München, 11.02.1998 - 13 K 1623/97

    Leistungen an weichende Erben bei Pflichtteilsverzicht

    Denn nach dem BFH-Urteil vom 22.09.1994 - IV R 82/93 - (BFHE 176, 27, BStBl II 1995, 371, 373) verlangt dieses Merkmal, das in dem Wort "zur" (Abfindung) zum Ausdruck kommt, lediglich, dass eine Abfindungsabsicht des zahlenden Steuerpflichtigen vorlag.

    Es erscheint dem Berichterstatter deshalb nicht angebracht, den Streitfall anders zu lösen als denjenigen in BFHE 176, 27 = BStBl II 1995, 371.

    Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Streitfalles hielt es das FG nicht für angebracht, den Fall anders zu lösen als denjenigen in BFH vom 22.9.1994 (BStBl II 1995, 371 ).

  • BFH, 05.11.1998 - IV R 32/98

    Kein Freibetrag bei Ergänzungsabfindungen

    Entgegen der Auffassung der Kläger folgt aus der Entscheidung des Senats vom 22. September 1994 IV R 82/93 (BFHE 176, 27, BStBl II 1995, 371) nichts anderes.
  • FG Hessen, 26.09.2002 - 2 K 3277/98

    Freibetrag; Land- und Forstwirtschaft; Hofübergabe; Grundstück; Grund und Boden;

    Es sieht jedoch keine zeitliche Begrenzung für die spätere Hofübergabe vor, sondern toleriert in § 14a Abs. 4 Satz 4 EStG sogar eine Abfindung in sukzessiven Schritten, die sich nach der ständigen Rechtsprechung des BFH auch über mehrere Jahre hinziehen kann (vgl. BFH-Urteil vom 4.3.1993 IV R 110/92 a.a.O.; vom 22.9.1994, IV R 82/93, BStBl II 1995, 371 ).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94   

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https://dejure.org/1994,2392
BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94 (https://dejure.org/1994,2392)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1994 - VII R 21/94 (https://dejure.org/1994,2392)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - VII R 21/94 (https://dejure.org/1994,2392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 160
  • BB 1995, 348
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1977 - VII R 5/74

    Importeur - Nachforderung von Zöllen - Grundsatz von Treu und Glauben - Vertrauen

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94
    Wie das FG im übrigen zutreffend ausgeführt hat, liegt insoweit auch kein nachhaltiges, schützenswertes Vertrauen begründendes Verhalten des HZA vor (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105 bis 109, BStBl II 1978, 274 ; vom 28. April 1992 I R 87/92, BFH/NV 1993, 573).
  • BFH, 28.04.1992 - I R 87/92

    Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht bei Ersetzung eines vorherigen

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94
    Wie das FG im übrigen zutreffend ausgeführt hat, liegt insoweit auch kein nachhaltiges, schützenswertes Vertrauen begründendes Verhalten des HZA vor (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105 bis 109, BStBl II 1978, 274 ; vom 28. April 1992 I R 87/92, BFH/NV 1993, 573).
  • EuGH, 01.10.1974 - 14/74

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94
    Zutreffend ist auch, daß das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 1. Oktober 1974 Rs. 14/74, EuGHE 1974, 899) die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausfuhrerstattung im Hinblick auf die aus der ehemaligen DDR stammenden und in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) geschlachteten Hühner verneint hat.
  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 200/04

    Ausfuhrerstattung: Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Der beschließende Senat übersieht in diesem Kontext nicht, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) entschieden hat, dass der gemäß Art. 10 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 bzw. Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 als Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung vorgeschriebene Nachweis, dass das ausgeführte Fleisch seinen Ursprung in der Gemeinschaft hat, jeweils für die Ware zu erbringen ist, für die die Zahlung der Ausfuhrerstattung beantragt wird.

    Dieser Einwand wird sich jedenfalls nicht allein unter Hinweis darauf entkräften und ausräumen lassen, dass nicht die in einem bestimmten Zeitraum ausgeführte Gesamtmenge, sondern jede einzelne Ausfuhrsendung jeweils für sich Gegenstand des Ausfuhrerstattungsverfahrens war (vgl. insoweit aber BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris).

  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 179/04

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei teilweise nicht begünstigter Ware

    Der beschließende Senat übersieht in diesem Kontext nicht, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) entschieden hat, dass der gemäß Art. 10 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 bzw. Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 als Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung vorgeschriebene Nachweis, dass das ausgeführte Fleisch seinen Ursprung in der Gemeinschaft hat, jeweils für die Ware zu erbringen ist, für die die Zahlung der Ausfuhrerstattung beantragt wird.

    Dieser Einwand wird sich jedenfalls nicht allein unter Hinweis darauf entkräften und ausräumen lassen, dass nicht die in einem bestimmten Zeitraum ausgeführte Gesamtmenge, sondern jede einzelne Ausfuhrsendung jeweils für sich Gegenstand des Ausfuhrerstattungsverfahrens war (vgl. insoweit aber BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris).

  • FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94 , juris) nicht entgegen.

    Der vom Bundesfinanzhof geforderte warenbezogene Nachweis des Gemeinschaftsursprungs der ausgeführten Erzeugnisse (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris) wird zur Überzeugung des Senats vorliegend dadurch erbracht, dass das Gesundheitszertifikat in Übereinstimmung mit der Ausfuhranmeldung (vgl. Bl. 4 der Sachakte) nicht nur das konkrete Nettogewicht der Ausfuhrsendung, sondern mit der Angabe der amtlichen Kennzeichen auch das konkrete Transportmittel benennt.

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand,

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) nicht entgegen.

    Der vom Bundesfinanzhof geforderte warenbezogene Nachweis des Gemeinschaftsursprungs der ausgeführten Erzeugnisse (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris) wird zur Überzeugung des Senats vorliegend dadurch erbracht, dass das Gesundheitszertifikat in Übereinstimmung mit der Ausfuhranmeldung (vgl. Bl. 4 der Sachakte) nicht nur das konkrete Nettogewicht der Ausfuhrsendung, sondern mit der Angabe der amtlichen Kennzeichen auch das konkrete Transportmittel benennt.

  • FG Hamburg, 24.08.2000 - IV 124/00

    Ausfuhrerstattung: Ursprungsnachweis bei der Rindfleischausfuhr

    Die Schlachtung und Zerlegung der Tiere stellt keine neue bedeutende Herstellungsstufe mit der Folge dar, dass für den Ursprung der Rinderteile auf den Ort der Schlachtung oder Zerlegung abzustellen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 15.11.1993 IV 56/91, bestätigt durch BFH-Urteil v. 13.10.1994 VII R 21/94, BFHE 176, 160).

    Dabei ist der Nachweis jeweils warenbezogen, nicht nur mengenmäßig zu erbringen (BFH-Urteil v. 13.10.1994 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94 , juris) nicht entgegen.

    Der vom Bundesfinanzhof geforderte warenbezogene Nachweis des Gemeinschaftsursprungs der ausgeführten Erzeugnisse (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris) wird zur Überzeugung des Senats vorliegend dadurch erbracht, dass das Gesundheitszertifikat in Übereinstimmung mit der Ausfuhranmeldung (vgl. Bl. 4 der Sachakte) nicht nur das konkrete Nettogewicht der Ausfuhrsendung, sondern mit der Angabe der amtlichen Kennzeichen auch das konkrete Transportmittel benennt.

  • BFH, 15.03.2001 - VII B 256/00

    Vorfinanzierung - Verzollungsbescheinigung - Verzollungsnachweis - Einfuhr von

    Die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 VII R 21/94 (BFHE 176, 160) ist nicht ausreichend bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.), weil die Klägerin keine Rechtssätze aus beiden Entscheidungen so gegenübergestellt hat, dass ihre Abweichung voneinander deutlich wird.
  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 4 K 96/06

    Ausfuhrerstattung: Sanktionsbescheid wegen fehlenden Ursprungsnachweises und

    Aus dem Wortlaut des Art. 10 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3665/87 folgt, dass sich die Nachweispflicht auf die einzelne ausgeführte Ware bezieht, der Ursprungsnachweis mithin warenbezogen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994, VII R 21/94, BGHE 176, S. 160; FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2004, IV 64/03, Juris).
  • FG Hamburg, 08.05.2000 - IV 830/97

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

    Dieser Nachweis ist warenbezogen, nicht aber rechnerisch zu führen (vgl. BFH, Urt. v. 13.10.1994 VII R 21/94, BFHE 176 S. 160, 162 f.).
  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 246/99

    Voraussetzung für die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO

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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.1994 - V R 106/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2645
BFH, 20.10.1994 - V R 106/93 (https://dejure.org/1994,2645)
BFH, Entscheidung vom 20.10.1994 - V R 106/93 (https://dejure.org/1994,2645)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - V R 106/93 (https://dejure.org/1994,2645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 19 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2, Abs. 3; UStG 1967/1973 § 19 Abs. 4 Satz 1; StRG 1990 Art. 12 Nr. 3 Buchst. b, Art. 29 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 und 2

  • Wolters Kluwer

    Wegfall des Steuerabzugsbetrag

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 155
  • BB 1995, 348
  • BStBl II 1995, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Die neue Regelung in § 19 UStG 1980 ist gemäß Art. 29 Abs. 3 StRG 1990 erst vom Veranlagungszeitraum 1990 ab anwendbar, also ausschließlich für die Zeit, nachdem das StRG 1990 durch Verkündung im Juli 1988 gültig geworden ist (vgl. zur Rückwirkung von Rechtsnormen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 241, BStBl II 1986, 628 unter C. I. 1. a).

    (1) Den hier in Betracht kommenden Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 14 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 2 Abs. 1 GG ist - in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - im Hinblick auf steuerlich belastende Neuregelungen gemeinsam, daß sie den Steuerpflichtigen vor der Beeinträchtigung schutzwürdigen Vertrauens bewahren (vgl. BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628 unter C. II. 2. b).

    Hierzu ist er vielmehr von Verfassungs wegen grundsätzlich befugt (vgl. BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628, a. a. O.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn entweder dem Handeln des Gesetzgebers jeglicher sachliche Grund fehlt oder wenn der Steuerpflichtige wichtige zusätzliche Interessen geltend machen kann, die dem öffentlichen Interesse vorgehen (vgl. BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628 und in HFR 1989, 152, jeweils a. a. O.).

    Zum anderen war bei denjenigen Steuerpflichtigen, die - wie der Kläger - bereits vor dem Tag des Gesetzesbeschlusses des Bundestags über die Neuregelung - zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts für das Vorliegen schutzwürdigen Vertrauens vgl. BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628, 647 unter II. 3. b, bb (5) - für die Nichtanwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1980 optiert hatten und hierbei von der Dauerhaftigkeit des Anspruchs auf den Steuerabzugsbetrag für die Zeitspanne der in § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 vorgesehenen Bindungsfrist ausgegangen waren, das Vertrauen nicht von Verfassungs wegen schützenswert - vgl. hierzu oben zu II. 2. c, bb (2) -.

  • BFH, 18.08.1988 - V R 199/83

    Option für Regelbesteuerung - Regelbesteuerung - Kleinunternehmer

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Insoweit seien die Ausführungen des BFH in seinem Urteil vom 18. August 1988 V R 199/83 (BFHE 155, 196, BStBl II 1989, 306) heranzuziehen.

    b) Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, daß auch die tragenden Entscheidungsgründe im Urteil des erkennenden Senats in BFHE 155, 196, BStBl II 1989, 306 nicht zur Rechtfertigung einer vorzeitigen Beendigung der Bindungsfrist der vom Kläger vor Wegfall des Steuerabzugsbetrags abgegebenen Option herangezogen werden können.

    Sie habe keine Wirkung mehr entfalten können, da das Bezugsobjekt der Option außer Kraft getreten sei (vgl. BFH in BFHE 155, 196, BStBl II 1989, 306 unter II. a, aa).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 1 BvR 672/87
    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Er ist insoweit nicht vor jeder Enttäuschung seiner Erwartungen in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage geschützt (vgl. BVerfG-Beschluß vom 29. Oktober 1987 1 BvR 672/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 152 unter 3. b).

    Etwas anderes gilt nur, wenn entweder dem Handeln des Gesetzgebers jeglicher sachliche Grund fehlt oder wenn der Steuerpflichtige wichtige zusätzliche Interessen geltend machen kann, die dem öffentlichen Interesse vorgehen (vgl. BVerfG in BVerfGE 72, 200, BStBl II 1986, 628 und in HFR 1989, 152, jeweils a. a. O.).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Es war nicht notwendig, die generelle Durchsetzung der neuen Regelung durch eine Übergangsregelung zugunsten der Steuerpflichtigen abzumildern (vgl. zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen BVerfG-Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 1 BvR 820/76, 1033/76, BVerfGE 47, 85, 93 und vom 14. März 1972 2 BvR 41/71, BVerfGE 33, 1, 13).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Dies ist der Fall, wenn er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und wenn sich die gefundene Lösung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt (vgl. BVerfG-Beschluß vom 8. Dezember 1976 1 BvR 810/70, 57/73, 147/76, BVerfGE 44, 1, 20 unter III.).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Es war nicht notwendig, die generelle Durchsetzung der neuen Regelung durch eine Übergangsregelung zugunsten der Steuerpflichtigen abzumildern (vgl. zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen BVerfG-Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 1 BvR 820/76, 1033/76, BVerfGE 47, 85, 93 und vom 14. März 1972 2 BvR 41/71, BVerfGE 33, 1, 13).
  • BFH, 26.03.1991 - IX R 162/85

    Die Beschränkung des Verlustausgleichs nach § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    cc) Die ersatzlose Aufhebung des § 19 Abs. 3 UStG 1980 verstößt schließlich nicht gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Regelung des Inkrafttretens einer neuen gesetzlichen Vorschrift, so daß die Bindungswirkung des § 19 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 nicht wegen fehlender Übergangsregelungen zum 31. Dezember 1989 erloschen ist (vgl. zu den Anforderungen an den Erlaß von Übergangsregelungen BFH-Urteil vom 26. März 1991 IX R 162/85, unter III. 3. b, BFHE 164, 327, BStBl II 1991, 704).
  • BFH, 14.05.1992 - V R 79/87

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs wegen Änderung der Verhältnisse (§ 15a UstG

    Auszug aus BFH, 20.10.1994 - V R 106/93
    Grundrechte der Betroffenen werden hierdurch - auch bei Berücksichtigung der allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze - nicht verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1992 V R 79/87, BFHE 168, 462, BStBl II 1992, 983 zu § 15 a UStG bei Gesetzesänderung).
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